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Bis auf Weiteres keine Abrechnung zulasten der Grundversicherung

Seit dem 1.7.2022 ist schweizweit das sogenannte "Anordnungsmodell" in Kraft. Neu können zugelassene Psychotherapeutinnen ärztlich angeordnete Therapien auch zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), also der Grundversicherung, abrechnen.

 

Die Praxis für Psychotherapie Christina Stäheli wird jedoch bis auf Weiteres nicht nach dem Anordnungsmodell arbeiten. Das heisst, Klientinnen können ihre Therapien nicht über die Grundversicherung abrechnen.

 

Wenn unsere Klienten möchten, dass ihre Krankenversicherung die Kosten der Psychotherapie teilweise oder ganz übernimmt, benötigen sie nach wie vor eine entsprechende Zusatzversicherung. Selbstverständlich können die Klientinnen ihre Sitzungen auch selbst bezahlen, wenn sie nicht über die Krankenkasse abrechnen wollen oder können. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Kosten & AGB.

Psychologin und Psychotherapeutin  Christina Stäheli meint dazu: "Die Kantone müssen sich mit den Versicherern auf einen zumindest provisorischen Tarif für das Anordnungsmodell einigen. In einigen Kantonen, zum Beispiel Zürich, ist dies bereits geschehen, im Kanton Thurgau jedoch noch nicht. Da die Abrechnung über die Grundversicherung beträchtliche Änderungen in der Praxisorganisation und Kosten mit sich bringt, will ich abwarten, bis fürs Thurgau ein verbindlicher Tarif vorliegt. Auf dieser Basis werde ich dann neu entscheiden. Die Zulassung für die Abrechnung über die Grundversicherung habe ich auf jeden Fall bereits beantragt."

Mehr Informationen zum Anordnungsmodell