Stand 5.1.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für sämtliche Behandlungen und Seminare der Praxis für Psychotherapie Christina Stäheli.

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Behandlung oder zu einem Seminar erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an.

Grundversicherung

Seit dem 1.7.2022 ist schweizweit das sogenannte "Anordnungsmodell" in Kraft. Damit können zugelassene Psychotherapeutinnen ärztlich angeordnete Therapien auch zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), also der Grundversicherung, abrechnen.

Die Praxis für Psychotherapie Christina Stäheli wird jedoch bis auf Weiteres nicht nach dem Anordnungsmodell arbeiten. Das heisst, Sie können Ihre Therapie bei uns nicht über die Grundversicherung abrechnen.

Zusatzversicherung

Seit dem 1.1.2023 übernehmen auch die meisten Zusatzversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie nicht mehr.


Psychotherapie – Preise und Leistungen

Einzeltherapie

160 SFr. / 55-60 Minuten

Paartherapie oder Sitzung mit Angehörigen

270 SFr. / 90 Minuten

Die Tarife schliessen die Vor- und Nachbereitungszeit der Sitzung ein. Die Zeitdauer können wir nach Absprache anpassen. Dementsprechend ändern sich auch die Tarife.

Zusätzliche Leistungen verrechnen wir nach Zeitaufwand. Beispiele: Erstellen von Berichten, Telefonate oder Mails, Besprechungen mit Drittpersonen (mit Ihrem Einverständnis).

Wenn Sie einen Termin absagen oder verschieben möchten

Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, dann informieren Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher. Sonst verrechnen wir Ihnen den Termin vollumfänglich.

Zahlungsziel, Mahnwesen & Verzugszinsen

Sie erhalten monatliche Sammelrechnungen, die Sie über einen gesicherten elektronischen Link herunterladen können. Sie können Rechnungen per Banküberweisung, TWINT oder auch bar bezahlen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage.

Falls es ausserordentliche Gründe gibt, warum Sie eine Rechnung nicht bezahlen können, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir Ihnen nach Prüfung der Gründe allenfalls einen Zahlungsaufschub gewähren können.

Falls Sie uns vor Ablauf der Zahlungsfrist nicht über die Gründe für den Zahlungsverzug informieren, schicken wir Ihnen eine Mahnung mit einem neuen Zahlungsziel von acht Kalendertagen. Ab der dritten Mahnung berechnen wir Verzugszinsen von 10 % der Rechnungssumme.

Behandlungserfolg

Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der
gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Behandlung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem Ihnen die Therapeutin als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht.

Beide Parteien, insbesondere auch die Klienten, arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Behandlungserfolg zu erzielen. Die Therapeutin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden klientenspezifischen Beratungserfahrungen und Kommunikationsmethoden ein.

Behandlungsdauer und Kündigung

Die Behandlungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen der Klienten. Dabei gibt es keine Mindestanzahl von Sitzungen, die Sie in Anspruch nehmen müssen. Um bestimmte Ziele anzustreben, sollten Behandlungen in der Regel jedoch mehrere Sitzungen umfassen.

Den Behandlungsvertrag können Sie jederzeit ohne Begründung am Ende einer Sitzung mündlich, oder mit einer Frist von drei Arbeitstagen formlos schriftlich, oder per E-Mail kündigen. Zum Abschluss eines Behandlungsprozesses beurteilen wir in einer Schlusssitzung gemeinsam den Gesamtprozesses.

Gesundheitszustand und Verantwortung der Klienten

Die Klienten versichern, dass sie an keiner Erkrankung oder Störung leiden, die ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt.

Konfliktsituationen

In Konfliktfällen zwischen Therapeutin und Klienten besteht die Möglichkeit, die  Beratungs- und Ombudsstelle der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) hinzu zu ziehen.

Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Die Therapeutin verpflichtet sich, gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht beginnt bereits beim Erstkontakt. Auskünfte gegenüber Dritten (auch dem Partner in einer Paarberatung) darf die Therapeutin nur geben, wenn Klienten dem vorab zugestimmt haben.

Falls Klienten suizidale Handlungen andeuten oder andere Personen zu gefährden drohen und falls die Klienten in einem solchen Fall keinen Kontakt mit einem Facharzt, Therapeuten oder einer Klinik aufnehmen können oder wollen, wird die Therapeutin unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung der Klienten oder anderer Personen möglichst abzuwenden.

Klienten sollten sich stets bewusst sein, dass die Übermittlung von Informationen über das Internet und andere elektronische Mittel gewisse Sicherheitsrisiken birgt. Die Therapeutin kann für die Sicherheit von Informationen, welche auf diese Weise übermittelt werden, keine Garantie übernehmen.

Zwecks Qualitätssicherung ihrer Arbeit darf die Therapeutin die Behandlungssituation anonymisiert in der Supervision reflektieren.

Dokumentation und Datenschutz

Die Therapeutin dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Behandlungsgespräche. Hierzu gehören Diagnosen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Behandlungsgespräche.

Ebenso speichert die Therapeutin die personenbezogenen Daten der Klienten, soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Die Therapeutin verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihr zugänglich aufzubewahren. Die Klienten erklären sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.